3205 (c) (2) (B): Der Arbeitgeber hat keinen wirksamen Prozess zur Untersuchung von Mitarbeitern auf Arbeitnehmer mit COVID-19-Symptomen entwickelt, implementiert und aufrechterhalten. 3205 (c) (6) (A): Der Arbeitgeber hat nicht effektiv sichergestellt, dass Arbeitnehmer um mindestens sechs Fuß von anderen Personen getrennt werden. 3205 (c) (8) (D):
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Der Arbeitgeber hat nicht effektiv sichergestellt, dass Arbeitnehmer um mindestens sechs Fuß von anderen Personen getrennt werden. 3205 (c) (8) (D): Der Arbeitgeber hat nicht effektiv dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer sich jedes Mal mindestens 20 Sekunden lang die Hände waschen. 3205 (c) (8) (C): Der Arbeitgeber hat nicht effektiv eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion häufig berührter Oberflächen und Gegenstände sichergestellt. 3205 (c) (7) (E): Der Arbeitgeber hat nicht entwickelt, implementiert und behielt wirksame Maßnahmen bei, um Nichtarbeitnehmern die Anforderungen an die Gesichtsbedeckungen in ihren Räumlichkeiten mitzuteilen. 3205 (c) (3) (B): Wenn am Arbeitsplatz ein COVID-19-Fall stattgefunden hat, hat der Arbeitgeber nicht innerhalb eines Werktages über die potenzielle COVID-19-Exposition informiert. 3203 (a) (4) (6): Der Arbeitgeber hat insofern keinen wirksamen IIPP entwickelt, implementiert und aufrechterhalten, als der Arbeitgeber Gewaltgefahren am Arbeitsplatz nicht rechtzeitig erkennt/korrigiert.
Angebliche Gefahren: 8, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-03-30
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