1. Der Arbeitgeber sorgte nicht dafür, COVID-19-Fälle vom Arbeitsplatz auszuschließen, bis der Unterabschnitt für die Rückkehr zur Arbeitskriterien (c) (11) erfüllt war. T8 CCR 3205 (c) (10) (A). Der Arbeitgeber sorgte nicht dafür, Arbeitnehmer mit einer COVID-19-Exposition auszuschließen, bis der Unterabschnitt für die Rückkehr an die Arbeitskriterien
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(c) (11) erfüllt war. T8 CCR 3205 (c) (10) (B). 3. Der Arbeitgeber hat nicht sichergestellt, dass die Mitarbeiter Gesichtsabdeckungen ordnungsgemäß tragen. T8 CCR 3205 (c) (7) (V). Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass die Mitarbeiter einen physischen Abstand von mindestens 6 Fuß untereinander einhalten können, während sie im Empfangsbereich, im Pausenraum und in den Behandlungsräumen für Patienten arbeiten. T8 CCR 3205 (c) (6). Der Arbeitgeber identifizierte und desinfizierte keine Bereiche, Materialien und Geräte, die von einem COVID-19-Fall am Arbeitsplatz verwendet wurden. T8 CCR 3205 (c) (8) (K) (3). Der Arbeitgeber identifizierte und führte keine regelmäßige Reinigung und Desinfektion von High-Touch-Oberflächen durch. T8 CCR 3205 (c) (8) (K) (1). 7. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass die regulierten Abfälle wie Gaze und Lumpen, die mit Blut oder OPIM kontaminiert sind, in ordnungsgemäßen Behältern gehandhabt und entsorgt werden. T8 CCR 5193 (d) (E) (1).
Angebliche Gefahren: 7, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-06-10
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