1. Der Arbeitgeber sorgte nicht dafür, COVID-19-Fälle vom Arbeitsplatz auszuschließen, bis der Unterabschnitt für die Rückkehr zur Arbeitskriterien (c) (11) erfüllt war. T8 CCR 3205 (c) (10) (A). Der Arbeitgeber sorgte nicht dafür, Arbeitnehmer mit einer COVID-19-Exposition auszuschließen, bis der Unterabschnitt für die Rückkehr an die Arbeitskriterien…
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