Der Arbeitgeber führte kein wirksames Verletzungs- und Krankheitspräventionsprogramm (IIPP) insofern durch, als der Arbeitgeber nicht sicherstellte, dass die Vorsichtsmaßnahmen der staatlichen Exekutive und des lokalen Gesundheitsministeriums in den folgenden Fällen am Arbeitsplatz befolgt werden: 1. Der Arbeitgeber hat keine detaillierte Risikobewertung durchgeführt und einen standortspezifischen Schutzplan umgesetzt.…
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