1) Der Arbeitgeber hat kein Hitzestressprogramm und schult die Mitarbeiter in den Systemen, Flüssigkeitszufuhrverfahren und Abkühlverfahren, die befolgt werden müssen. 2) Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren durch das COVID-19-Virus ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht zur sozialen Distanz gemäß CDC (Center for Disease Control) verpflichtet und Prävention)
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Richtlinien. Bereiche wie, aber nicht beschränkt auf die städtischen Luftfahrtunternehmen arbeiten, weil sie keine gestaffelten Arbeitszeiten haben. 3) Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht verpflichtet, Masken gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten) zu tragen. 4) Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, wenn der Arbeitgeber ihn nicht darüber informiert, wann zwei andere Mitarbeiter in der Einrichtung positiv auf COVID-19 (Coronavirus-Krankheit) getestet wurden, wie gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention). 5) Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber reinigt und desinfiziert den Arbeitsplatz nicht regelmäßig gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten), nachdem die Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wurden. 6) Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht auf Symptome des Virus untersucht CDC-Richtlinien (Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten). 7) Den Mitarbeitern gehen im Badezimmerbereich die Seife/Handtücher aus. 8) Die ordnungsgemäße Hygiene wird aufgrund des Überlaufens von Müll und einer ordnungsgemäßen allgemeinen Reinigung in den öffentlichen Bereichen nicht aufrechterhalten, da keine Depotbank vorhanden ist.
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-07-29
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