1) Der Arbeitgeber hat kein Hitzestressprogramm und schult die Mitarbeiter in den Systemen, Flüssigkeitszufuhrverfahren und Abkühlverfahren, die befolgt werden müssen. 2) Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren durch das COVID-19-Virus ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht zur sozialen Distanz gemäß CDC (Center for Disease Control) verpflichtet und Prävention)…
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