1. Der Arbeitgeber hat keine Richtlinien und Praktiken umgesetzt, um die Ausbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu begrenzen, z. B., aber nicht beschränkt auf: a. Durchführen einer verbesserten Reinigung und Desinfektion, nachdem Personen mit Verdacht oder bestätigtem COVID-19 in der Einrichtung waren und keine Türen und Fenster
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geöffnet haben oder anderweitig erhöhte Luftzirkulation in der Region. b. Umsetzung oder Durchsetzung von Arbeitsplatzrichtlinien wie sozialer Distanzierung, um die Übertragung von Krankheiten zwischen Mitarbeitern zu verringern. c. Durchsetzung von Richtlinien, nach denen Arbeitnehmer Masken oder Gesichtsbedeckungen tragen müssen. d. Das Unternehmen stellte nicht sicher, dass Mitarbeiter, die exponiert waren, an Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, gemäß den CDC-Richtlinien informiert und unter Quarantäne gestellt wurden. e. Das Unternehmen überprüfte nicht diejenigen, die das Gebäude betreten, und stellte sicher, dass diese Die auftretenden Symptome von COVID-19 von anderen Mitarbeitern getrennt und sofort nach Hause geschickt wurden. f. Erlaubt Mitarbeitern, die kürzlich aus anderen Bundesstaaten (Texas und Florida) gereist sind, weiterhin das Büro zu betreten, ohne die CDC-Anleitung und lokale Reisebeschränkungen einzuhalten, die für volle sieben (7) Tage unter Quarantäne gestellt werden müssen. Das Unternehmen führte keine Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung durch und stellte die Arbeitnehmer im Labor angemessen aus, die Arbeiter tragen offene Zehenschuhe und tragen während der Arbeit im Labor keinen Augenschutz und Laborkittel. Feinpartikel werden im Fundamentlabor beim Mahlen von Pigmenten erzeugt, es gibt jedoch keine ausreichende Erfassung oder Sammlung, daher hängen die Partikel in der Luft ab und setzen Arbeiter in der Nähe einer Atemgefahr aus. Es gibt keine Augenspülung oder Dusche in den Mascara- und Lippenlabors trotz der Verwendung von konzentrierten Materialien, die Augen und Haut verletzen können. Der Kühlschrank und der Wasserspender der Mitarbeiter sind aufgrund unsachgemäßer Hygiene und unzureichender Reinigung mit Chargenmaterial verunreinigt.
Angebliche Gefahren: 5, exponierte Mitarbeiter: 65
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-03-03
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