1. Der Arbeitgeber hat nicht sichergestellt, dass Geh- und Arbeitsflächen von Gegenständen ferngehalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Paletten, Palettenheber, Plastikfolie, Lebensmittel und unvollständige Kartons für Mahlzeiten, die eine Stolpergefahr für die in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter darstellen. T8 CCR 3273 (ein) .2. Der Arbeitgeber hat
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nicht sichergestellt, dass die Paletten, die zur Lagerung von Waren in den Regalen verwendet werden, eine ausreichende Festigkeit für die gehandhabten Ladungen aufweisen und dass unsichere Paletten mit defekten Teilen repariert oder ersetzt werden. T8 CCR 3338 (ein) .3 Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass Materialien, die im Lager auf Paletten gestapelt sind, so gestapelt wurden, dass sie keine Sturz- oder Einsturzgefahr darstellten. T8 CCR 3241 (c). 4. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass ein Programm zur Minimierung von Verletzungen durch wiederholte Bewegungen für Mitarbeiter in der Strickabteilung und am Fließband implementiert wurde. T8 CCR 5110 (b). 5. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass die Bediener der Gabelstapler in der Einrichtung die in diesem Abschnitt vorgeschriebene Schulung abgeschlossen haben. T8 CCR 3668 (ein) (2) .6. Der Arbeitgeber hat keinen wirksamen COVID-19-Präventionsplan aufgestellt, umgesetzt und aufrechterhalten. T8 CCR 3205 (c) .7 Der Arbeitgeber hat kein wirksames Programm zur Verhütung von Verletzungen und Krankheiten (IIPP) eingerichtet, umgesetzt und aufrechterhalten. T8 CCR 3203 (ein).
Angebliche Gefahren: 7, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-10-27
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