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Safety Report: Covid-19 OSHA-Beschwerde, Olive Garden Italian Restaurant, 3555 W Addison St, Chicago, Illinois 60618, USA
vor 4 Jahren • geschäft
Regulierungsbericht
3555 West Addison Street, Chicago, 60618 Illinois, United States
1. Der Arbeitgeber befolgt keine CDC-Richtlinien zur Information der Mitarbeiter von Arbeitnehmern, die positiv auf COVID-19 getestet haben. Drei Mitarbeiter wurden positiv getestet und die Mitarbeiter wurden nicht informiert.Anwendbare OSHA-Norm (n): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.
2. Der Arbeitgeber befolgt keine CDC-Richtlinien in Bezug auf die Verwendung von Gesichtsmasken oder Gesichtsbelägen. Manager tragen keine Masken den ganzen Tag über oder tragen die Maske unsachgemäß und stellen ihre Nase und Mund frei.
Anwendbare OSHA-Norm (n): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Pflicht Klausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970, 29 CFR 1910.132
3. Der Arbeitgeber befolgt keine CDC-Richtlinien in Bezug auf die Verwendung von Gesichtsmasken oder Gesichtsbelägen. Der Arbeitgeber stellt keine geeigneten Masken und in ausreichender Anzahl für die Arbeitnehmer bereit.
Anwendbare OSHA-Norm (n): Abschnitt 5 Buchstabe a (1) Allgemeine Pflicht Klausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970, 1910.132,
4. Mitarbeiter sind verpflichtet, Arbeitsaufgaben zu erfüllen, die erfordern, dass Mitarbeiter innerhalb von 6 Fuß voneinander und den Kunden zu sein. Der Arbeitgeber folgt nicht den CDC-Richtlinien zur Aufrechterhaltung von 6 Fuß sozialer Distanzierung.
Anwendbare OSHA-Norm (n): Abschnitt 5 Buchstabe a (1) Allgemeine Pflicht Klausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
5. Es gibt eine unzureichende Menge an Handdesinfektionsmitteln am Standort für Mitarbeiter, die während der häufigen Verwendung von hohen Kontaktflächen wie Registrierkassen und Türgriffen verwendet werden können. Handdesinfektionsmittel laufen häufig aus und werden nicht nachgefüllt.
Anwendbare OSHA-Norm (n): 1910.141
6. Der Arbeitgeber folgt nicht den CDC-Richtlinien für eine verstärkte Reinigung und Desinfektion des Betriebs, nachdem die Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet haben.
Anwendbare OSHA-Norm (n): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Pflicht Klausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970, 29 CFR 1910.141.
Angebliche Gefahren: 6, Beschäftigte ausgesetzt: 15
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-09-03