1. Der Arbeitgeber befolgt keine CDC-Richtlinien zur Information der Mitarbeiter von Arbeitnehmern, die positiv auf COVID-19 getestet haben. Drei Mitarbeiter wurden positiv getestet und die Mitarbeiter wurden nicht informiert.
Anwendbare OSHA-Norm (n): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.