Ein Mitarbeiter mit einer Erkrankung setzt ihm ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Komplikationen durch COVID-19 (d. h. einem schutzbedürftigen Mitarbeiter) aus. Laut Unternehmensrichtlinien dürfen schutzbedürftige Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. In der MIOSHA-Notfallregel für COVID-19 heißt es, „der Arbeitgeber muss eine Richtlinie erstellen, die…
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