1) Die Mitarbeiter sind aufgrund unangemessener Folgemaßnahmen nach einem Expositionsvorfall gemäß 1910.1030 (f) (3) Gefahren durch durch Blut übertragenen Krankheitserregern ausgesetzt. 2) Mitarbeiter, die Atemschutzmasken tragen müssen, wurden nicht auf N95-Atemschutzgeräte getestet. 3) Die OP/Ambulante Chirurgie/Patientenzimmer werden nach einer COVID unzureichend gereinigt positiver Patient verlässt den Raum.…
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