1) Der Arbeitgeber hat keine Vorkehrungen für die soziale Distanzierung getroffen und die Verwendung von Gesichtsbedeckungen am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt. Ein potenzieller Verstoß gegen das OSHA-Gesetz von 1970, Abschnitt 5 (a) (1). 2) Arbeitgeber erlaubte dem Arbeitnehmer, nach Symptomen von COVID-19 zur Arbeit zu kommen und dann…
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