1: Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager soziale Distanzierung praktizieren und/oder im Lager eine angemessene Gesichtsbedeckung tragen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970 2: Arbeitnehmer
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sind potenziellen Gesundheits- und Sicherheitsgefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber am Arbeitsplatz keine Gefahrenbewertung durchführt, um festzustellen, welche Gefahren vorhanden sind und persönliche Schutzausrüstung (PSA) benötigen. Anwendbarer OSHA-Standard: 1910.132 3: Mitarbeiter, die von rollenden Leitern aus arbeiten müssen, sind Sturzgefahren ausgesetzt, da der Verriegelungsmechanismus für die Rollleiter nicht verwendet wird. Anwendbarer OSHA-Standard: 1910.23 4: Mitarbeiter, die in der Nähe von Gabelstaplern arbeiten und arbeiten müssen, sind durch schlechte Beleuchtung im Lager Gefahren ausgesetzt. Anwendbarer OSHA-Standard: 1910.176 5: Mitarbeiter sind Ausrutschen, Stolpern und Stürzen ausgesetzt, da Geh-/Arbeitsflächen aufgrund von Kartons und Schrumpffolien, die Geh-/Arbeitsflächen bedecken, nicht unter sauberen Bedingungen gehalten werden. Anwendbarer OSHA-Standard: 1910.22
Angebliche Gefahren: 5, Mitarbeiter ausgesetzt: 6
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-10-06
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