1) Die Arbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Arbeitnehmer beim Umgang mit Fleisch Gesichtsbedeckungen oder Handschuhe gemäß den Richtlinien des Centers for Disease Control (CDC) tragen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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