Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, von denen bekannt oder vermutet wird, dass sie mit COVID infiziert sind, dürfen sich ohne ordnungsgemäße Überprüfung, Quarantäne oder nach einer Richtlinie zur Rückkehr zur Arbeit
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melden das entspricht §16VAC25-220. b) Ein wirksames Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll wurde für die Einrichtung nicht implementiert, nachdem mehrere Mitarbeiter positiv getestet wurden. c) Der Arbeitgeber hat es versäumt, COVID-positive Mitarbeiter gemäß §16VAC25-220 dem Arbeitsministerium von Virginia zu melden.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-27
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