Für Mitarbeiter, die möglicherweise COVID-19-Infektionen ausgesetzt sind: 1. Wenn keine Gefahrenbewertung durchgeführt wurde, die notwendige und erforderliche persönliche Schutzausrüstung und administrative Kontrollen berücksichtigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handschuhe, Atemschutzmasken, Schürzen/Anzüge und Brillen/Gesichtsschutzschilde. (29 CFR 1910.132, 1910.133, 1910.134, 1910.138) 2. Wenn persönliche Schutzausrüstung nicht zur Verfügung gestellt
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wird oder nicht für die Arbeitsumgebung geeignet ist. (29 CFR 1910.132, 1910.133, 1910.134, 1910.138) 3. Wenn die sanitären Einrichtungen in Bezug auf Hauswirtschaft, Waschanlagen und Toiletten nicht aufrechterhalten werden, um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern. (1910.141) 4. Wenn Mitarbeiter nicht benachrichtigt werden, wenn sie einer Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde, beruflich ausgesetzt waren (Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5a1)
Angebliche Gefahren: 4, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-08-26
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