1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen, nicht ein. Zwei Mitarbeiter wurden am 25.08.2021 beobachtet, wie sie im Geschäft keine Masken trugen. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Personen/Gönner, die in der Einrichtung des Arbeitgebers…
Mehr sehen
1. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, während sie sich in der Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers befinden, Gesichtsbedeckungen zu tragen, wodurch Mitarbeiter und Kunden dem COVID-19-Virus ausgesetzt werden. GEFAHRENLAGE: Gesamtes Geschäft 08.10.2020 KR