1. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, während sie sich in der Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers befinden, Gesichtsbedeckungen zu tragen, wodurch Mitarbeiter und Kunden dem COVID-19-Virus ausgesetzt werden. GEFAHRENLAGE: Gesamtes Geschäft 08.10.2020 KR
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-08-05
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-08-05
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