1. Der Arbeitgeber hat keine erforderlichen Arbeitsplatzkontrollen (Ingenieurwesen, Verwaltung, Arbeitspraktiken) identifiziert und implementiert, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber dem COVID-19-Virus zu verringern, wie Barriere-Niesschutz, zusätzliche Schulungen, soziale Distanzverfahren, verstärkte Reinigung, Nutzung von Gesichtsbelägen und Masken; usw. pro OSHA-Veröffentlichung # 3990-3 2020
www.osha.gov und CDC-Richtlinien.
2. Der
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Arbeitgeber hat keine bestimmte Art (en) persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (d. h. Handschuhe, Masken usw.) identifiziert, die verfügbar sein müssen, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber dem COVID-19-Virus zu verringern.
3. Angemessene Richtlinien und Verfahren zur Infektionskontrolle werden nicht umgesetzt und durchgesetzt, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern, da Mitarbeiter keine Gesichtsbedeckungen und/oder Masken tragen müssen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-28
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