1. Beide Seiten des Büros. Zwei Mitarbeiter wurden kürzlich positiv auf COVID-19 getestet. Der Arbeitgeber hat keine Verfahren zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz eingeführt, da andere Mitarbeiter nicht über die Exposition gegenüber dem Virus am Arbeitsplatz informiert wurden und keine Kontaktverfolgung durchgeführt wird, da
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die Mitarbeiter keine COVID-Umfragen ausfüllen, die von ausgefüllt werden sollen alle Mitarbeiter, die ins Büro kommen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-11-05
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