Der Arbeitgeber hat kein wirksames Verletzungs- und Krankheitspräventionsprogramm durchgeführt, da der Arbeitgeber nicht sicherstellte, dass in den folgenden Fällen die Vorsichtsmaßnahmen der COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des staatlichen Exekutivs und des örtlichen öffentlichen Gesundheitsministeriums am Arbeitsplatz befolgt werden: 1. Der Arbeitgeber hat nicht dafür gesichert, dass die
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Mitarbeiter Gesichtsbedeckungen ordnungsgemäß tragen, T8 CCR 3205 (c) (7) (A) 2. Der Arbeitgeber hat nicht dafür gesichert, dass die Arbeitnehmer einen physischen Abstand von mindestens 6 Fuß zwischen anderen Personen, T8 CCR 3205 (c) (6), einhalten können. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer nicht darüber informiert, dass sie einem positiven COVID-19-Fall ausgesetzt sind, T8 CCR 3205 (c) (3) (B) (3).
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-18
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