T8CCR 3205 (c) (6) (A). Der Arbeitgeber setzt keine physische Distanzierung durch, da die Kabinen nur einen Abstand von drei Fuß zwischen den Arbeitnehmern zulassen. T8CCR 3205 (c) (7) (A). Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Masken am Arbeitsplatz nicht durch. Ungefähr 6-7 Mitarbeiter sind normalerweise ohne
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T8CCR 3203 (ein). Der Arbeitgeber hat es versäumt, Maßnahmen zur Infektionskontrolle festzulegen und umzusetzen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: - Die Verwendung von Gesichtsbedeckungen aus Stoff unter allen Mitarbeitern, wie möglich. - Bereitstellung von Informationen für die Mitarbeiter
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T8CCR 3203 (a) (4)/(ein) (6). Der Arbeitgeber versäumt es, die CDPH COVID-19-Richtlinien effektiv umzusetzen, in diesem Fall 1: Der Arbeitgeber hat es versäumt, soziale Distanzierung auf der Baustelle umzusetzen. Die kurzen Kabinenwände sind unwirksame Barrieren, während Mitarbeiter ihre Kabinen belegen, und sind innerhalb von 6 Fuß voneinander
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3203 (a) (4) BEI EINEM MITARBEITER WURDE COVID-19 DIAGNOSTIZIERT. DER ARBEITNEHMER KAM NICHT MEHR ZUR ARBEIT, ABER DER ARBEITGEBER STELLTE DEN BETRIEB NICHT EIN, UM DEN REST DES PERSONALS, DAS DEM INFIZIERTEN ARBEITNEHMER AUSGESETZT WAR, UNTER QUARANTÄNE ZU STELLEN. DER INFIZIERTE ARBEITGEBER IST GEZWUNGEN, AM 15. APRIL
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