1. Mitarbeiter sind während der Arbeit in der Einrichtung gesundheitlichen Gefahren in Form von COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber informiert die Mitarbeiter nicht über positive Tests von Mitarbeitern und potenzielle Exposition gegenüber infizierten Personen. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 350…
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 350…
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Die Mitarbeiter sind einer möglichen COVID-19-Krankheit ausgesetzt, da die Mitarbeiter in der Abrechnung der Arbeitnehmerentschädigung Mitarbeitern mit COVID-19-Krankheit ausgesetzt waren und nicht beauftragt wurden, zu Hause zu bleiben und zu isolieren. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz von 1970, General Duty Clause 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
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