1. Der Arbeitgeber führt keine Kontaktverfolgung durch, wenn er über eine bestätigte COVID-19-Diagnose eines Mitarbeiters informiert wird, und enge Kontakte werden dabei nicht über die mögliche Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus informiert. Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Masken in der Einrichtung und die routinemäßige Reinigung von Oberflächen…
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