1. Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber Covid-19 in der gesamten Geflügelverarbeitungsanlage zu minimieren. Die Mitarbeiter sind aufgrund der Geflügelverarbeitung infektiösen bakteriellen Krankheitserregern wie Salmonellen und Campylobacter ausgesetzt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-20
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-20
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