Behauptung 1): Krankenschwestern haben COVID-19-Patienten direkt betreut und benötigten keine Personalschutzausrüstung (PSA), einschließlich des ordnungsgemäßen Atemschutzvorwurfs 2): Die Mitarbeiter hatten während des COVID-19-Ausbruchs keine ordnungsgemäße Schulung zur PSA-Nutzung während des COVID-19-Ausbruchs Behauptung 3): Die Mitarbeiter hatten nicht die richtige Schulung zur PSA-Nutzung Schulung zur Verwendung von N-95…
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