1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, ein Verfahren zur Überprüfung von Mitarbeitern nach und zur Reaktion auf Mitarbeiter mit COVID-19-Symptomen zu entwickeln und umzusetzen. Der Arbeitgeber prüft nur gelegentlich, aber nicht täglich. Titel 8 CCR §3205 (c) (2) (B) 2. Der Arbeitgeber hat es versäumt, Gesichtsbedeckungen bereitzustellen.…
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