Punkt #1: Der Arbeitgeber stellte Mitarbeitern, die in einer Einrichtung für psychische Gesundheitswesen arbeiten, die Patienten mit Verdacht oder positivem COVID-19 unterstützen, betreuen und bewegen müssen, keine ausreichende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt, z. B. Mitarbeiter potenziellen Infektionskrankheiten aussetzen. Punkt #2. Die Mitarbeiter waren potenziellen Infektionskrankheiten…
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