1. Der Arbeitsplatz hatte seit dem 23. September 2020 zwei positive Fälle von Covid-19. Eine ordnungsgemäße Gebäudereinigung wurde nicht durchgeführt. Neun Mitarbeiter wurden unter Quarantäne gestellt; Mitarbeiter, die mit den unter Quarantäne gestellten Mitarbeitern leben, dürfen jedoch arbeiten.
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-01
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-01
32
Bemerkungen
Kommentar
