Der Arbeitgeber hat keine Elemente eines Bereitschafts- und Reaktionsplans für Infektionskrankheiten implementiert, um die Mitarbeiter vor der COVID-19-Krankheit zu schützen, um die Identifizierung und Isolierung kranker Mitarbeiter einzuschließen, einschließlich Praktiken zur Selbstüberwachung der Arbeitnehmer und Ausschluss von Mitarbeitern mit Zeichen und Symptome von COVID-19.