1. Der Arbeitgeber hat nicht sichergestellt, dass der Arbeitgeber innerhalb eines Geschäftstages nach dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber einen COVID-19-Fall wusste oder hätte wissen müssen, der Arbeitgeber in einer für die Arbeitnehmer leicht verständlichen Form schriftlich mitteilt, dass Personen auf der Baustelle möglicherweise COVID-19 ausgesetzt waren.
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T8 CCR 3205 (c) (3) (B) (3) (ein). Der Arbeitgeber führte keine Reinigungs- und Desinfektionsverfahren durch, bei denen häufig berührte Oberflächen und Gegenstände wie Türklinken, Aufzugsknöpfe, Geräte, Werkzeuge, Handläufe, Griffe, Bedienelemente, Telefone, Headsets, Badezimmeroberflächen und Lenkräder identifiziert und regelmäßig gereinigt werden müssen. Der Arbeitgeber informiert die Arbeitnehmer und autorisierten Arbeitnehmervertreter über Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle, einschließlich der geplanten Häufigkeit und des geplanten Umfangs der Reinigung und Desinfektion. T8 CCR 3205 (c) (7) (B) (1).
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-02
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