1) Die Arbeitnehmer sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat Oberflächen nicht ausreichend gereinigt, nachdem am 9. April 2021 mehrere positive COVID-19-Fälle in den Büros des Verkehrsministeriums bestätigt wurden.
Angebliche Gefahren: 4, exponierte Mitarbeiter: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-12
Angebliche Gefahren: 4, exponierte Mitarbeiter: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-12
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1. Der Arbeitgeber folgt nicht den CDC-Richtlinien. Mitarbeiter, die Covid-19 ausgesetzt waren, müssen arbeiten. Anwendbare OSHA-Norm (en): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 125
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-16
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 125
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-16
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