1. Der Arbeitgeber befolgt nicht die CDC-Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung einer COVID-19-Richtlinie oder eines Protokolls für Arbeitnehmer, einschließlich Verhaltenstechniker, die in Kundenheimen und Schulen arbeiten. Anwendbare OSHA-Norm (en): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970