1. Die Mitarbeiter halten während der Mahlzeiten und Pausen in der Cafeteria keine soziale Distanzierung von 6 Fuß aufrecht. Mögliche anwendbare Norm: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 80
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-01-19
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 80
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-01-19
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