Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Mitarbeiter, bei denen bekannt oder vermutet wird, dass sie mit COVID infiziert sind, dürfen sich bei der Arbeit melden und bleiben. b) Nach einem positiv getesteten Mitarbeiter…
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