Die Mitarbeiter sind Atemwegserkrankungen ausgesetzt, insbesondere dem SARS-Co-V2-Virus. Der Arbeitgeber setzt die CDC-Richtlinien nicht durch, insbesondere müssen Mitarbeiter die Gesichtsmasken nicht tragen. Anwendbarer Standard der OSHA: 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2022-01-04