1. Der Arbeitgeber führt keine angemessenen Sicherheitspraktiken ein, um seine Mitarbeiter vor der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu schützen, wie z. B.: a. Überprüfung der Mitarbeiter- und Besuchertemperatur und Beurteilung der Symptome vor Beginn der Arbeit oder beim Betreten von Fahrzeugen b. wenn soziale Distanzierung nicht möglich ist…
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