1. Die Mitarbeiter werden nicht ordnungsgemäß an den Maschinen geschult, die sie betreiben, sondern setzen sie einem Quetschern aus und sind in Gefahren verwickelt. Der Arbeitgeber befolgt die OSHA-Leitlinien nicht, um Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Covid-19 zu schützen: Der Arbeitgeber hat Infektionskontrollstrategien nicht auf der Grundlage
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einer gründlichen Gefahrenbewertung angepasst, geeignete Kombinationen von technischen und administrativen Kontrollen, sicheren Arbeitspraktiken verwendet und geeignete Maßnahmen zum Schutz unternommen andere Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber SARS-CoV-2, dem Virus, das COVID-19 verursacht, am Arbeitsplatz. Diese Schritte können obligatorische Maskenverwendung, physische Distanzierung oder Maßnahmen infolge eines bestätigten Falles umfassen, z. B. die Reinigung und Desinfektion der Arbeitsumgebung, die Benachrichtigung anderer Arbeitnehmer, sich selbst auf Zeichen/Symptome von COVID-19 zu überwachen, indem sie den Quarantänerichtlinien folgen oder ein Screening-Programm in der Arbeitsplatz (z. B. für Zeichen/Symptome von COVID-19 bei Arbeitnehmern).
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 25
Quelle: Osha.gov | Bonbondatum: 2021-03-15
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