1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, da vom Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen oder durchgesetzt werden. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Pflichtklausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970 2. Die Mitarbeiter sind Reisen und Stürzen ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Mitarbeiter in einem Bereich arbeiten lässt, in dem…
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