(1) Das Management stellt keine funktionierende Wasserschrankeinrichtung für Mitarbeiter vor Ort bereit. Mitarbeiter sind aufgrund des fehlenden Zugangs zu einem funktionierenden Wasserschrank unhygienischen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Ein möglicher Verstoß gegen 29 CFR 1910.141 (c) (1) (i). (2) Die Mitarbeiter sind nicht mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder ausreichendem Abstand…
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