Der Beschwerdeführer behauptet: 1. Der Arbeitgeber stellt nicht jedem Mitarbeiter ein Atemschutzgerät zur Verfügung, um ihn vor Atemgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die Mitarbeiter haben sich über Kopfschmerzen, Übelkeit und einen chemischen Geruch in der gesamten Pflanze beschwert. Der Arbeitgeber hat keine Politik zur sozialen Distanzierung. Mitarbeiter…
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