1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager und Mitarbeiter soziale Distanzierung praktizieren und/oder angemessene Gesichtsbedeckungen tragen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970