1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Den Mitarbeitern wird keine ausreichende Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (dh mit Handschuhen, Masken, Kleidern, Schilden usw.) für die Handhabung und Exposition gegenüber COVID-positive Patiente. b)…
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