1. Soziale Distanzierung wird im Wartezimmer des Patienten nicht durchgesetzt. Patienten genutzte Bereiche werden nicht gereinigt/desinfiziert. Nicht alle werden auf COVID-bezogene Symptome untersucht. 4. Der Arbeitgeber benachrichtigt die Mitarbeiter nicht über mögliche Expositionen gegenüber COVID-19.
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-26
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