T8 CCR 3205 (c) (6) (A) Der Arbeitgeber erzwingt keine soziale Distanzierung. T8 CCR 3205 (c) (7) (A) Der Arbeitgeber erzwingt die Gesichtsbedeckung nicht. T8 CCR 3205 (c) (8) (C) Der Arbeitgeber desinfiziert den Arbeitsplatz nicht, um die Toiletten einzubeziehen.
Angebliche Gefahren: 3, exponierte Mitarbeiter: 20
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 3, exponierte Mitarbeiter: 20
Quelle:…
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