1) Der Arbeitgeber hat kein Schädlingsbekämpfungsprogramm am Arbeitsplatz entwickelt und implementiert, einschließlich eines effektiven Vernichtungsprogramms für Wanzen.
2) Der Arbeitgeber hat kein Verfahren eingeführt, um die Verbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu verhindern, einschließlich Kontaktverfolgung.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-08-20
2) Der Arbeitgeber hat kein Verfahren eingeführt, um die Verbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu verhindern, einschließlich Kontaktverfolgung.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-08-20
50
Bemerkungen
Kommentar
