1. Die Mitarbeiter arbeiten in der Anlage ohne Klimaanlage.
2. Der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitnehmer nicht, Gesichtsbeläge zu tragen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.
3. Management trägt keine Gesichtsbedeckungen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.