1. Mitarbeiter, die unbeschriftete Harz-/ Katalysatorbehälter verwenden 2. Mitarbeiter, die bei der Arbeit mit Harzen/Katalysator während des Mischens, Auftragens und Abfallbereiches einer unzureichenden Belüftung ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber setzt gemäß den Covid-Richtlinien keine ordnungsgemäße Verwendung von Gesichtsbedeckungen durch. Laut Covid-Richtlinien sind die Mitarbeiter keine soziale Distanzierung. Toiletten…
7
Bemerkungen
Kommentar
