1) Die Arbeitnehmer sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber verlangt vom Personal keine Selbstquarantäne, nachdem er einer Person mit einer bestätigten COVID-19-Diagnose ausgesetzt wurde, wie in den Richtlinien der Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.
Angebliche Gefahren: 1,…
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1. Der Arbeitgeber setzt die CDC-Richtlinien zum Tragen von Gesichtsmasken nicht durch. Die Mitarbeiter tragen in der Einrichtung keine Gesichtsmasken, die möglicherweise andere Mitarbeiter COVID-19 aussetzen. Anwendbare OSHA-Norm (en): 29 CFR 1910.132, Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
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